
Bestatter in Wunstorf: Wir vermitteln Ihnen ein geprüftes Bestattungshaus
Vermittlungsdienst: Wir sind kein Bestattungsunternehmen, sondern verbinden Sie mit einem geprüften Bestattungshaus aus der Region.
Ein Mensch, der Ihnen nahestand, ist gestorben, oder Sie möchten für sich selbst vorsorgen? Wir nehmen Ihre Anfrage auf und leiten sie an ein Bestattungshaus für Wunstorf, Steinhude und das Umland weiter, das Sie zurückruft und persönlich berät. Für Angehörige ist die Vermittlung kostenfrei und unverbindlich.
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Wir leiten Ihre Anfrage an ein geprüftes Bestattungshaus aus der Region weiter, das sich bei Ihnen meldet.
So funktioniert die Vermittlung
Bestatter Wunstorf ist ein Vermittlungs- und Ratgeberangebot. Wir sind selbst kein Bestattungsunternehmen. Unsere Aufgabe ist es, Sie schnell und unkompliziert mit einem geprüften Bestattungshaus aus der Region zusammenzubringen.
1. Ihre Anfrage
Sie schildern uns über das Formular kurz Ihr Anliegen: ob ein Trauerfall eingetreten ist oder Sie vorsorgen möchten, welche Bestattungsart Sie sich vorstellen und auf welchem Friedhof in Wunstorf oder im Umland die Beisetzung stattfinden soll. Pflicht ist nur eine Telefonnummer für den Rückruf.
2. Rückruf des Bestattungshauses
Wir leiten Ihre Angaben an ein geprüftes Bestattungshaus aus der Region weiter. Dieses ruft Sie zurück, hört Ihnen zu und klärt mit Ihnen, was als Nächstes zu tun ist, zum Beispiel die Überführung der verstorbenen Person.
3. Beratung und Kostenvoranschlag
Im persönlichen Gespräch berät Sie das Bestattungshaus zu Ablauf, Grabart und Trauerfeier. Sie erhalten einen schriftlichen Kostenvoranschlag, also eine Aufstellung aller Leistungen und Preise. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie den Auftrag erteilen.
Die Vermittlung ist für Sie kostenfrei. Es entsteht keine Verpflichtung: Ob Sie dem Bestattungshaus einen Auftrag erteilen, entscheiden Sie erst nach dem Gespräch und dem Kostenvoranschlag.
Sofort-Hilfe im Trauerfall: Was jetzt zu tun ist
Wenn ein Mensch stirbt, steht für die Angehörigen die Welt für einen Moment still. Trotzdem müssen in den ersten Stunden und Tagen einige Dinge geregelt werden. Das Bestattungsgesetz Niedersachsen (BestattG Nds.) gibt dafür feste Fristen vor. Die folgenden Schritte geben Ihnen Orientierung. Vieles davon übernimmt das Bestattungshaus für Sie.
- Arzt rufen und Leichenschau veranlassen. Stirbt ein Mensch zu Hause, rufen Sie zuerst die Hausärztin, den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Die Ärztin oder der Arzt stellt den Tod fest und füllt die Todesbescheinigung aus. Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das Personal diesen Schritt.
- Bestattungshaus beauftragen. Sobald die Todesbescheinigung vorliegt, können Sie ein Bestattungshaus beauftragen. Über unser Formular vermitteln wir Ihnen kostenfrei ein geprüftes Bestattungshaus aus der Region, das sich bei Ihnen meldet.
- Überführung innerhalb von 36 Stunden. Nach § 7 Abs. 1 BestattG Nds. soll die verstorbene Person innerhalb von 36 Stunden in eine Leichenhalle überführt werden. Das Bestattungshaus organisiert die Überführung.
- Sterbefall beim Standesamt anzeigen. Der Sterbefall muss beim Standesamt der Stadt Wunstorf, Südstr. 1, 31515 Wunstorf, spätestens am 3. Werktag angezeigt werden. Eine Sterbeurkunde kostet 20 €, jede weitere 10 €. Diese Meldung übernimmt in der Regel das Bestattungshaus. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr, Donnerstag 14:30 bis 17 Uhr.
- Bestattung terminieren. Nach § 9 Abs. 1 BestattG Nds. darf frühestens 48 Stunden nach dem Tod bestattet werden. Nach § 9 Abs. 2 soll die Bestattung oder Einäscherung innerhalb von 8 Tagen erfolgen. Den Termin stimmt das Bestattungshaus mit der Friedhofsverwaltung ab.
Halten Sie, wenn möglich, Personalausweis, Geburtsurkunde und gegebenenfalls Heirats- oder Scheidungsurkunde der verstorbenen Person bereit. Eine ausführliche Checkliste finden Sie auf unserer Seite Trauerfall: Was tun?.
Für Wunstorf und Umgebung
Wir vermitteln Bestattungshäuser nicht nur für Wunstorf, sondern auch für die Orte im Umland. Auf den Ortsseiten finden Sie Friedhöfe, Gebühren und Ansprechpartner vor Ort.
rund 9 km von Wunstorf, Region Hannover
rund 11,5 km von Wunstorf, Region Hannover
rund 12 km von Wunstorf, Region Hannover
rund 14 km von Wunstorf, Region Hannover
rund 10,6 km von Wunstorf, Landkreis Schaumburg (Samtgemeinde Nenndorf)
rund 5,7 km von Wunstorf, Region Hannover (Ortsteil von Wunstorf am Steinhuder Meer)
Bestattungsarten in Wunstorf
Welche Bestattungsart passt, hängt von den Wünschen der verstorbenen Person, von der Familie und auch vom Budget ab. In Wunstorf und Umgebung sind alle üblichen Formen möglich.
Erdbestattung
Bei der Erdbestattung wird die verstorbene Person im Sarg auf einem Friedhof beigesetzt. In Niedersachsen gilt nach § 11 Abs. 1 BestattG Nds. Sargpflicht. Eine Tuchbestattung ist nur mit Genehmigung der unteren Gesundheitsbehörde möglich, auf dem Friedhof Wunstorf etwa nur im Grabfeld 16. Mehr dazu auf der Seite Erdbestattung.
Feuerbestattung
Bei der Feuerbestattung wird die verstorbene Person eingeäschert und die Urne anschließend beigesetzt. Vor jeder Einäscherung ist nach § 12 Abs. 1 BestattG Nds. eine zweite Leichenschau vorgeschrieben. In Wunstorf selbst gibt es kein Krematorium. Das nächstgelegene ist das Krematorium Hannover (FBG), rund 27 km Luftlinie entfernt. Weitere Krematorien gibt es in Hameln und Minden, jeweils rund 34 km entfernt. Mehr dazu auf der Seite Feuerbestattung.
Baumbestattung
Viele Menschen wünschen sich eine letzte Ruhestätte unter einem Baum. Der Friedhof Wunstorf bietet Baumgräber für Sarg und Urne sowie Urnenbaumgräber an, in Großenheidorn gibt es ein Baumurnenfeld, in Luthe Urnengräber am Bestattungsbaum. Außerhalb der Friedhöfe liegen der RuheForst Deister im Kniggeforst bei Bredenbeck (Wennigsen), rund 23 km entfernt, und der RuheForst Schaumburger Land in Bückeburg, rund 32 km entfernt. Mehr dazu auf der Seite Baumbestattung.
Seebestattung
Bei der Seebestattung wird die Urne im Meer beigesetzt. Sie ist die einzige Ausnahme von der Pflicht, die Urne auf einem Friedhof beizusetzen (§ 12 Abs. 5 BestattG Nds.). Ausfahrten starten von Nordseehäfen wie Cuxhaven. Mehr dazu auf der Seite Seebestattung.
Was kostet eine Bestattung in Wunstorf?
Die Kosten einer Bestattung setzen sich aus zwei Teilen zusammen: den Leistungen des Bestattungshauses und den Gebühren des Friedhofs. Die Leistungen des Bestatters, etwa Überführung, Sarg oder Urne, Versorgung und Formalitäten, legt jedes Haus selbst fest. Diese Kosten nennt Ihnen das vermittelte Bestattungshaus im schriftlichen Kostenvoranschlag.
Die Friedhofsgebühren sind dagegen öffentlich festgelegt. Aus der städtischen Gebührensatzung und der Gebührenordnung der Stifts-Kirchengemeinde haben wir einige Beispiele berechnet. Achtung: Das sind nur Friedhofsgebühren, ohne Bestatterleistungen.
- Friedhof Wunstorf: Reihengrab, Erdbestattung und Kapelle2.677 €
- Friedhof Wunstorf: Urnen-Reihengrab im Rasenfeld mit Namenstafel, Urnenbeisetzung und Kapelle2.002 €
- Städtisch: Sarg-Reihengrab, Ausheben Sarg und Kapelle2.682 €
- Städtisch: Anonymes Urnengrab und Ausheben Urne, ohne Feier1.239 €
Zum Vergleich einzelne Grabgebühren: Auf den städtischen Friedhöfen kostet ein Sarg-Reihengrab 1.551 €, ein Urnen-Reihengrab 1.129 € und ein anonymes Urnengrab 1.060 €. Auf dem Friedhof Wunstorf kostet ein Reihengrab 1.458 €, ein Baumgrab 3.754 € und ein Urnenbaumgrab 2.320 €. Die günstigste unserer Beispielrechnungen ist der städtische Fall mit anonymem Urnengrab ohne Feier für 1.239 €, der Urnenfall auf dem Friedhof Wunstorf liegt bei 2.002 €.
Kann die Familie die Kosten nicht tragen, ist ein Antrag auf Übernahme nach § 74 SGB XII möglich. Zuständig ist die Region Hannover, Team 50.15 (Träger der Sozialhilfe), Marktstr. 45, 30159 Hannover. Den Antrag stellen Sie über die Stadt Wunstorf. Mehr dazu auf der Seite Bestattungskosten.
Friedhöfe in Wunstorf
In Wunstorf gibt es eine Besonderheit: Die meisten Friedhöfe gehören nicht der Stadt, sondern den evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden. Jede Kirchengemeinde hat ihre eigene Friedhofsordnung, eigene Grabarten und eigene Gebühren. Die Friedhofsverwaltung der Stadt Wunstorf (Fachbereich Steuern und Abgaben, Südstr. 1, 31515 Wunstorf, Telefon 05031 101-330) ist nur für die Friedhöfe Bokeloh, Idensen, Kolenfeld, Mesmerode, Luthe (städtischer Teil) zuständig.
Kirchliche Friedhöfe
- Friedhof Wunstorf
- Friedhof Steinhude
- Friedhof Luthe (mit städtischem Teil)
- Friedhof Großenheidorn
Städtische Friedhöfe
- Friedhof Bokeloh (Rasen-Urnengräber unter einem Baum)
- Friedhof Idensen
- Friedhof Kolenfeld (Ruhezeit 30 Jahre, Rasen-Urnengräber unter einem Baum)
- Friedhof Mesmerode
Die Mindestruhezeit beträgt in Niedersachsen 20 Jahre (§ 14 BestattG Nds.). Auf den städtischen Friedhöfen gelten 25 Jahre, in Kolenfeld 30 Jahre. Der Friedhof Wunstorf der Stifts-Kirchengemeinde hat ebenfalls eine Ruhezeit von 25 Jahren. Eine Übersicht mit allen Friedhöfen finden Sie unter Friedhöfe in Wunstorf.
Darf die Urne in Niedersachsen mit nach Hause?
Viele Angehörige wünschen sich, die Urne zu Hause aufzubewahren oder die Asche im Garten zu verstreuen. In Niedersachsen ist das nicht erlaubt. Nach § 12 Abs. 3 BestattG Nds. muss die Urne auf einem Friedhof beigesetzt werden. Die einzige Ausnahme ist die Seebestattung im Küstengewässer nach § 12 Abs. 5.
Wer sich eine naturnahe Form wünscht, findet mit Baumgräbern auf den Friedhöfen oder mit einem Bestattungswald eine Alternative. Eine Urne soll innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beigesetzt werden (§ 9 Abs. 2 BestattG Nds.). Das vermittelte Bestattungshaus berät Sie gern zu den Möglichkeiten.
Häufige Fragen zur Bestattung in Wunstorf
Was kostet ein Bestatter in Wunstorf?+
Die Leistungen des Bestatters legt jedes Bestattungshaus selbst fest. Deshalb erhalten Sie vor der Beauftragung einen schriftlichen Kostenvoranschlag. Belegbar sind die Friedhofsgebühren: Auf den städtischen Friedhöfen kosten zum Beispiel Sarg-Reihengrab, Ausheben und Kapelle zusammen 2.682 €, auf dem Friedhof Wunstorf der Stifts-Kirchengemeinde Reihengrab, Erdbestattung und Kapelle zusammen 2.677 €. Das sind nur Friedhofsgebühren, ohne Bestatterleistungen.
Wie schnell muss in Niedersachsen bestattet werden?+
Nach § 9 Abs. 1 BestattG Nds. darf frühestens 48 Stunden nach dem Tod bestattet werden. Nach § 9 Abs. 2 soll die Bestattung oder Einäscherung innerhalb von 8 Tagen erfolgen. Eine Urne soll innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beigesetzt werden.
Wer zahlt die Bestattung, und was ist eine Sozialbestattung?+
Die Kosten der Beerdigung tragen nach § 1968 BGB die Erben. Bestattungspflichtig sind nach § 8 Abs. 3 BestattG Nds. in dieser Reihenfolge Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner, Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern und Geschwister. Können die Pflichtigen die Kosten nicht tragen, kann die Übernahme nach § 74 SGB XII beantragt werden. Zuständig für Wunstorf ist die Region Hannover, Team 50.15 (Träger der Sozialhilfe), Marktstr. 45, 30159 Hannover.
Darf die Urne in Niedersachsen mit nach Hause?+
Nein. Nach § 12 Abs. 3 BestattG Nds. muss die Urne auf einem Friedhof beigesetzt werden. Eine Ausnahme ist nur die Seebestattung im Küstengewässer nach § 12 Abs. 5.
Welche Friedhöfe gibt es in Wunstorf?+
Die meisten Friedhöfe im Stadtgebiet sind kirchlich, darunter der Friedhof Wunstorf in der Kernstadt, Steinhude, Großenheidorn und der kirchliche Teil in Luthe. Die Stadt Wunstorf verwaltet nur die Friedhöfe Bokeloh, Idensen, Kolenfeld, Mesmerode sowie den städtischen Teil von Luthe.
Gibt es ein Krematorium in Wunstorf?+
Nein, in Wunstorf gibt es kein Krematorium. Das nächstgelegene ist das Krematorium Hannover (FBG) in der Laher-Feld-Str. 19A, 30659 Hannover, rund 27 km Luftlinie entfernt. Vor jeder Einäscherung ist nach § 12 Abs. 1 BestattG Nds. eine zweite Leichenschau vorgeschrieben.
Wo ist eine Baumbestattung bei Wunstorf möglich?+
Auf dem Friedhof Wunstorf gibt es Baumgräber für Sarg und Urne sowie Urnenbaumgräber. Bestattungswälder in der Nähe sind der RuheForst Deister im Kniggeforst bei Bredenbeck (Wennigsen), rund 23 km entfernt, und der RuheForst Schaumburger Land in Bückeburg, rund 32 km entfernt.
Kostet die Vermittlung etwas?+
Nein. Die Vermittlung ist für Angehörige kostenfrei und unverbindlich. Sie zahlen nur die Leistungen, die Sie später selbst mit dem Bestattungshaus vereinbaren.
Wir sind für Sie da
Sie müssen in dieser Situation nicht alles allein regeln. Senden Sie uns Ihre Anfrage, wir vermitteln Ihnen kostenfrei ein geprüftes Bestattungshaus aus der Region, das sich bei Ihnen meldet und Sie in Ruhe berät.
Jetzt kostenfrei anfragenQuellen: Bestattungsgesetz Niedersachsen (BestattG Nds.), Friedhofsangelegenheiten, Stadt Wunstorf, Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wunstorf (5. Änderung, in Kraft 01.01.2026), Friedhofsgebührenordnung Stifts-Kirchengemeinde 2023, Standesamt, Stadt Wunstorf, Bestattungskosten im Rahmen der Sozialhilfe, Stadt Wunstorf.